Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Für Reiterferien, die vom Eternahof (Veranstalter) gemäß dessen Homepage (www.eternahof.de) angeboten werden, können Mädchen und Jungen (Feriengäste) im Alter von 8 bis 17 Jahren angemeldet werden. Grundvoraussetzungen zum Startzeitpunkt der Ferienfreizeit sind, dass Ihr Kind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Ihr Kind darf reiten, kann schwimmen und hat keine asthmatischen Allergien oder motorische Probleme.
Mit Absenden des vollständig ausgefüllten Buchungsformulars über die Homepage und der Rückbestätigung per E-Mail durch den Veranstalter kommt ein Reisevertrag zustande. Das Buchungsformular kann nur nach Anklicken des Bestätigungsfeldes „AGB“ abgesendet werden. Dadurch bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen zu haben und für und gegen sich gelten zu lassen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Buchungsformulare vom Veranstalter bearbeitet werden können.
Die Verbindlichkeit des elektronischen Postverkehrs (E-Mail) wird beiderseits ausdrücklich anerkannt.
Nach Eingang Ihrer Buchung erhalten Sie vom Veranstalter eine Anzahlungsaufforderung. Ist Ihre Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist nicht feststellbar, so verfällt Ihre Reservierung. Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie vom Veranstalter eine Buchungsbestätigung. Für zusätzliche Buchungsbestätigungen werden vom Veranstalter 10,00 € an Bearbeitungsgebühr berechnet. Die Restzahlung zuzüglich eventueller Leihgebühren ist in bar am Anreisetag vorzunehmen; Ermäßigungen (Frühbucher-, Geschwister- oder Wiederkehrer Rabatt) werden am Anreisetag mit der Restzahlung in bar verrechnet.
2. Reiserücktritt
Der Veranstalter räumt Einzelpersonen ein kostenloses Rücktrittsrecht (ausgenommen der Bearbeitungsgebühr s. u.) bis acht Wochen vor dem Anreisetag ein.
Bei späterer Abmeldung – auch bei Krankheit – werden 70 % des Preises der Ferienwoche an Ausfallkosten berechnet, sofern keine Ersatzperson gestellt wird. Bei Nichtantritt oder Abbruch (z. B. wegen Heimweh, Krankheit oder Unfall) wird der Gesamtbetrag berechnet. Der Veranstalter empfiehlt daher, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
Bei einer Umbuchung (bis acht Wochen vor Reiseantritt möglich) oder einer kostenlosen Stornierung (s.o.) fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € (pro gebuchter Woche) an.
Nicht in Anspruch genommen Leistungen werden nicht erstattet. Der Veranstalter räumt sich das Recht ein, bei einer zu geringen Anzahl an Buchungseingängen Ihre Buchung zu stornieren und die Anzahlung vollständig zurückzuerstatten. Bei höherer Gewalt, z. B. bei Naturkatastrophen, ist der Veranstalter von der Leistung frei. Er hat Sie
Unverzüglich zu informieren und geleistete Anzahlungen zurückzuerstatten.
Anreise
14:00 Uhr - 15:00h
Abreise
11:00 Uhr - 13:00h
3. Leistungen
Eine Woche Reiterferien beinhaltet unter anderem:
- Betreuung rund um die Uhr
- Unterbringung in Mehrbettzimmern oder in Schlafnischen
- Vollpension (Frühstück, Mittag, Abendessen, ganztägig Obst) - Spezielle Diäten sind nicht möglich.
- Reitstunden auf einem der Außenplätze
- Reiterspiele und/oder Ausritte
- Benutzung der Freizeiteinrichtungen (z. B. Tischtennis, Trampolin, Lagerfeuer, etc.)
- Wechselndes Abendprogramm.
Der komplette Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung auf der Homepage des Veranstalters. Aus organisatorischen und/oder nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. wetterbedingt) ist der Veranstalter berechtigt, einzelne Programmpunkte bzw. Leistungen nach eigenem Ermessen auszutauschen oder durch gleichwertige zu ersetzen.
4. Betreuung
Die Betreuung der Feriengäste erfolgt während der Reiterferienwoche rund um die Uhr durch alle Familienmitglieder des Veranstalters. Zusätzlich werden die Betreuung der Feriengäste sowie das Freizeitprogramm durch erfahrene jugendliche Mädchen (Betreuerinnen), die dem Veranstalter meist schon langjährig als Feriengäste bekannt sind, unterstützt und mitgestaltet.
Zum Wohle aller Beteiligten sowie der Tiere ist den Anordnungen des Veranstalters, dessen Mitarbeiter sowie der Betreuerinnen stets und in jedem Falle Folge zu leisten.
Beim Reiten ist das Tragen einer Sturzfesten Reitkappe (nach DIN, Fahrradhelm ist nicht ausreichend) und entsprechenden Schuhwerks (keine Halb- und Turnschuhe!) Pflicht!
Der Veranstalter behält sich vor, Reitstunden witterungsbedingt zum Schutze der Feriengäste sowie der Tiere auf andere Tage/Tageszeiten in der gleichen Ferienwoche zu verlegen oder – sofern nicht anderweitig planbar – im äußersten Fall ersatzlos zu streichen. Als Beispiele für solche akuten Ausnahmesituationen werden Starkwinde, Unwetter, Außentemperaturen über 33° Celsius oder besonders belastende Ozonwerte angeführt.
Der Veranstalter bittet weiter um Verständnis, dass aufgrund der Belastbarkeit der Pferde bei einem Körpergewicht von über 70 kg des Feriengastes Reiten nicht möglich ist. Sollte dies der Fall sein, kann der Feriengast am Reiten leider nicht teilnehmen. Selbstverständlich erfährt der weitere Umgang mit den Tieren keine Einschränkungen.
5. Hausordnung
Mit den Haus-, Hof- und Stall regeln werden alle Feriengäste vom Veranstalter am Anreisetag vertraut gemacht. Diese sind zur Sicherheit der Feriengäste, zum Wohl der Tiere, für ein friedliches Miteinander wie auch zum Gelingen einer erfolgreichen Ferienwoche verpflichtend einzuhalten.
So ist der Umgang mit Feuer, das Mitbringen oder Nutzen von Tabakwaren und Alkohol strengstens verboten.
Bei Nichteinhaltung oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Haus-, Hof- und Stall regeln besteht der Veranstalter auf sofortige Abholung des Feriengastes durch den/die Erziehungsberechtigten ohne Erstattung des Reisepreises und/oder der Gebühr für die Ferienwoche. Das gleiche Verfahren greift auch, wenn der Feriengast das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Bei Nicht-Abholung wird Ihr Kind auf Ihre Kosten mit einer Begleitperson nach Hause gebracht.
Kosten, die dem Veranstalter durch die Missachtung der Haus-, Hof- und Stall regeln oder im Falle, der Reisebegleitung entstehen, werden Ihnen abhängig vom Einzelfall entweder in Höhe der Wiederherstellungskosten oder im Falle des Unterganges eines Gutes zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet sowohl Material- als auch Personalkosten. Beispielhaft führt der Veranstalter an, dass das mutwillige Beschädigen(beschreiben, verkratzen, zerstören) des Mobiliars und/oder Inventars als Sachbeschädigung gilt und als Solches geahndet wird.
6. Leihgebühren
Leihgebühr für einen Reithelm: 10,00 € je Ferienwoche
Leihgebühr für Bettwäsche: 8,00 € pauschal
7. Haftung
Der Veranstalter haftet ausdrücklich nur für Vorsatz und eigen verschuldete, grobe Fahrlässigkeit. Unfälle oder Sachschäden, die aus dem Nichtbefolgen von Anweisungen des Veranstalters, dessen Mitarbeiter oder der Betreuerinnen resultieren, werden nicht vom Veranstalter getragen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, dessen Mitarbeitern oder Betreuerinnen sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter macht Sie hiermit und die Feriengäste am Tag der Anreise ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nicht gestattet ist, eigenmächtig Maschinen, Gerätschaften, Böden, Heu- und Holzstapel etc. zu besteigen, dass der Hof ohne das Wissen des Veranstalters nicht verlassen werden darf und dass das Reiten und der Umgang mit den Tieren des Veranstalters auf eigene Gefahr erfolgt.
Für die Pferde des Veranstalters besteht eine Haftpflichtversicherung. Die Teilnahme an den Reiterferien, der Umgang mit Pferden und das enthaltene Reitprogramm erfolgt auf eigene Gefahr, der Veranstalter und dessen Mitarbeiter schließen jegliche Haftung aus. Der Veranstalter empfiehlt daher eine kurzfristige private Unfallversicherung für den Aufenthalt des Feriengastes abzuschließen.
Freistellungserklärung: hiermit verzichte ich auf jeglichen Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter sowie dessen Mitarbeiter. Hiervon ausgenommen ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weiter haftet der Veranstalter nicht für persönliche (Wert-)Gegenstände, Kleidung oder Garderobe des Feriengastes. Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter zurückgelassene Gegenstände regulär nicht nachsendet. Grundsätzlich empfiehlt der Veranstalter, auf die Mitnahme wertvoller Elektrogeräte oder Wertgegenstände gänzlich zu verzichten.
8. Datenschutz
Der Veranstalter verwendet die von Ihnen mitgeteilten vertraulichen Daten ausschließlich zu internen Buchungszwecken. Ihre E-Mail-Adresse wird zur Abwicklung Ihrer Buchung sowie zum Versand des Newsletters des Veranstalters, den Sie jederzeit kostenfrei abbestellen können, verwendet. Die vom Veranstalter während der Reiterferien oder sonstigen Veranstaltungen aufgenommenen Fotos/Videos dürfen für eigene Zwecke auf der Homepage des Veranstalters oder für Werbemaßnahmen verwendet und veröffentlicht werden.
9. Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabrede
Teilunwirksamkeit Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des jeweiligen Hotelbetriebes. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bad Gandersheim. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Stand: Dezember 2019